UVV-PRÜFUNGEN
Technische Geräte bedürfen nach dem Willen des Gesetzgebers einer regelmäßigen Kontrolle bezüglich ihrer Funktionstüchtigkeit und des
gefahrlosen Umgangs mit den Geräten.
Gerne führen wir derartige Prüfungen für Sie durch, z. B.:
- Hebebühnen
- Kraftbetätigter Fenster, Türen, Tore
- Flurförderzeuge, z. B. Gabelstapler, Hubwagen
- Lastaufnahmemittel
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- Fahrzeuge
- Ladekran, Säulendrehkran, Wandschwenkkran
- Leitern, Tritte
- Absauganlagen

UVV Prüfung


